Die Jugendhilfe in der DDR war eine staatliche Instanz, die hierarchisch strukturiert war. Zu ihren Aufgaben gehörte es u. a., darauf zu achten, dass die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in der Familie gewährleistet ist, aber auch, dass der, den Eltern aufgegebene Erziehungsauftrag beachtet und erfüllt wurde.
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