Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Die Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle (ZAuV) beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) ist bemüht, diesen, seit dem 19. Juli 2021 bestehenden Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Ein entsprechender Prüfauftrag ist deshalb bereits bei einer externen Firma in Auftrag gegeben.
Sobald die Prüfung durchgeführt wurde, werden an dieser Stelle weitere Informationen bekannt gegeben.
Diese Erklärung wurde am 19. Juli 2021 erstellt.