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Aufgaben

Hier finden Sie Informationen zu den Aufgaben.

Adoption

Zeichnung einer Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind

Manchmal werden Kinder adoptiert.
Das bedeutet:
Den Kindern geht es in ihrer Familie schlecht.
Deshalb kommen sie in eine neue Familie.
Dort geht es den Kindern gut.

„Politisch motivierte“ Adoption

Zeichnung der Bundesrepublik mit den Umrissen der Bundesländer

Die DDR war ein deutscher Staat.
Heute gehört dieser frühere Staat zu Deutschland.
Manchmal hat die DDR bestimmt:
Ein Kind soll adoptiert werden.
Obwohl die Eltern gut für ihr Kind sorgen.
Eine neue Familie soll das Kind anders erziehen.
So, wie der Staat sich das wünscht.
Man nennt das „politisch motiviert“.

Die Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle

Zeichnung eines Gebäudes mit der Aufschrift "Amt"

In Deutschland gibt es eine neue Behörde.
Sie heißt:
Zentrale
Auskunfts-
Und
Vermittlungsstelle.
Die Abkürzung lautet: ZAuV.

Wer kann sich an die ZAuV wenden?

Zeichnung eines aufgeschlagenen Buches

Bei der ZAuV können sich Betroffene informieren.
Wenn sie etwas über die Adoption erfahren wollen.
Betroffene sind:

  • Menschen, die selbst adoptiert worden sind.
  • Eltern, denen der Staat Kinder weggenommen hat.
  • Menschen, die ein Kind adoptiert haben.
  • Geschwister oder andere Verwandte von adoptierten Kindern.

Egal, wo sie in Deutschland wohnen oder gewohnt haben.
Die ZAuV ist der erste Ansprech-Partner für Betroffene.
Aber auch alle anderen Menschen
können sich bei der ZAuV melden.
Wenn sie sich für dieses Thema interessieren.
Und wenn sie mehr darüber wissen möchten.

Was macht die ZAuV?

Zeichnung zweier Personen, die an einem Tisch sitzen und sich unterhalten

Der Betroffene fragt bei der ZAuV,
zu welcher Behörde oder Einrichtung er gehen kann.
Diese kann ihm dann weiterhelfen.
Und ihm sagen,
wer der richtige Ansprech-Partner ist.

Wie kann die ZAuV genau helfen?

Die ZAuV kann Informationen geben:

  • Zu Beratungs-Stellen und Ansprech-Partnern in der Nähe.
  • Zu anderen Behörden, die weiterhelfen können.
  • Bei rechtlichen Fragen.
    Zum Beispiel, wenn ein Betroffener bei den Behörden eine Auskunft bekommen möchte.
    Oder wenn er in seine Akte schauen will.
    Die ZAuV kann ihm sagen, ob er das darf.

Der Betroffene kann auch sagen: Die ZAuV soll sich für mich an die Behörde oder an die Beratungs-Stelle wenden.
Wenn er das am Anfang nicht selbst tun will oder kann.
Es heißt: Die ZAuV unterstützt ihn für den ersten Kontakt.

Wie erreichen Sie die ZAuV?

Zeichnung eines Briefs mit Briefumschlag

Die ZAuV ist in Berlin.
Sie können einen Brief schreiben.
Die Adresse lautet:

Bundesamt für zentrale Dienste
und offene Vermögensfragen

Postfachadresse
11055 Berlin

Zeichnung eines Monitors mit davorliegender Tastatur

Oder Sie schreiben eine E-Mail.
Das ist die Adresse: AdoptionDDR@badv.bund.de.
Die ZAuV meldet sich dann kurze Zeit später bei Ihnen.

Zeichnung einer telefonierenden Person

Sie können die ZAuV auch anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 030 - 18 70 30 14 22.
Sie können auch selber zur ZAuV gehen.
Dann brauchen Sie einen Termin.
Sie können diese Nummer wählen und fragen,
wann Sie kommen dürfen.