ZAuV - Beschluss des Deutschen Bundestages
Die Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle wurde Anfang des Jahres 2021 beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) - eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) - eingerichtet.
Dem lag ein mit großer Mehrheit am 28. Juni 2019 gefasster Beschluss des Deutschen Bundestages zur Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen (Bundestagsdrucksache 19/11091) zugrunde.