Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Frankfurt/Oder
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.