Zentrale Adoptionsstelle beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
In Fällen von vermuteten Zwangsadoptionen können sich betroffene Personen von der zentralen Adoptionsstelle im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt an die örtlich zuständigen Jugendämter vermitteln lassen. Betroffene erhalten dort Unterstützung bei der Recherche nach entsprechenden Akten, die unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen eingesehen werden können. Außerdem können sie sich bei den Jugendämtern über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren und werden bei Versuchen der Kontaktaufnahme zu ihren leiblichen Verwandten unterstützt