Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden
Datum 18.12.2023
Die Frage, ob Adoptionen in der DDR unter § 1 VwRehaG fallen, hat das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 19.10.2023 - 8 C 6.22 - grundsätzlich bejaht. Voraussetzung ist, dass die Adoption rechtsstaatswidrig war und zu den in § 1 VwRehaG genannten Folgen - vorliegend einer gesundheitlichen Schädigung - die noch unmittelbar und unzumutbar fortwirken, geführt hat (s.a. Meldung vom 20.10.2023).
Am 14.12.2023 fand im Bundestag ein Fachgespräch statt, bei dem die "gesundheitlichen Folgeschäden aufgrund der politischen Repression in der DDR" von der SED-Opferbeauftragten, Frau Evelyn Zupke, im Zusammenhang mit Haftaufenthalten thematisiert worden sind. Im Rahmen dessen wurden bestehende Schwierigkeiten sowie Verbesserungserfordernisse und -möglichkeiten aufgezeigt.