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Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden - Bundestagsbeschluss

Bundestag beschließt Erleichterung bei der Nachweisführung

Datum 13.02.2025

Der Bundestag hat am 30. Januar 2025 das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen, welches auch eine erhebliche Verbesserung für Betroffene bei der Nachweisführung hinsichtlich gesundheitlicher Folgeschäden durch Aufnahme einer Vermutungsregelung in das strafrechtliche und das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG und VwRehaG) sowie das Häftlingshilfegesetz enthält. In seiner Sitzung am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Zukunftig wird beim Vorliegen bestimmter schädigender Ereignisse und bestimmter gesundheitlicher Schädigungen des Antragstellers die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermutet. Für welche gesundheitlichen Schädigungen letztlich die Vermutung gilt, wird durch das Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Benehmen mit der oder dem Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag unter Beachtung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft bestimmt werden.

Das Gesetz tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Siehe auch Aktuelles vom 18.12.23