Übersicht Auskunfts- und Beratungsangebote - staatliche Institutionen
Mecklenburg-Vorpommern
Inhaltsverzeichnis
- Zentrale Adoptionsstelle Mecklenburg-Vorpommern beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv - Außenstelle Neubrandenburg
- Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv - Außenstelle Rostock
- Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv - Außenstelle Schwerin
- Der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Zentrale Adoptionsstelle Mecklenburg-Vorpommern beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
In Fällen von vermuteten Zwangsadoptionen können sich betroffene Personen von der zentralen Adoptionsstelle Mecklenburg-Vorpommern an die örtlich zuständigen Jugendämter vermitteln lassen. Betroffene erhalten dort Unterstützung bei der Recherche nach entsprechenden Akten, die unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen eingesehen werden können. Außerdem können sie sich bei den Jugendämtern über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren und werden bei Versuchen der Kontaktaufnahme zu ihren leiblichen Verwandten unterstützt.
Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv - Außenstelle Neubrandenburg
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv - Außenstelle Rostock
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv - Außenstelle Schwerin
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Der Landesbeauftragte unterstützt Menschen, die in der SBZ und/oder DDR Leid und Unrecht erfahren haben, bei der Klärung des eigenen Schicksals und des Schicksals von Angehörigen sowie bei Entschädigungs- und Hilfeleistungen. Er vermittelt Hilfsangebote und ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern in allen Fragen, die sich auch heute noch aus der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit ergeben.
Der Landesbeauftragte berät und hilft unter anderem
- bei der Antragstellung, Einsicht und Herausgabe von Stasi-Unterlagen
- bei der Recherche in Archiven, in denen sich Unterlagen aus der Zeit der SBZ und DDR befinden
- bei der Recherche nach Familienangehörigen, die nach 1945 vermutlich Opfer politischer Verfolgung wurden.