Übersicht Auskunfts- und Beratungsangebote - staatliche Institutionen
Sachsen
Inhaltsverzeichnis
- Zentrale Adoptionsstelle beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Chemnitz
- Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Dresden
- Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Leipzig
- Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Zentrale Adoptionsstelle beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
In Fällen von vermuteten Zwangsadoptionen können sich betroffene Personen von der zentralen Adoptionsstelle im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt an die örtlich zuständigen Jugendämter vermitteln lassen. Betroffene erhalten dort Unterstützung bei der Recherche nach entsprechenden Akten, die unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen eingesehen werden können. Außerdem können sie sich bei den Jugendämtern über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren und werden bei Versuchen der Kontaktaufnahme zu ihren leiblichen Verwandten unterstützt.
Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Chemnitz
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Dresden
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Leipzig
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Die Landesbeauftragte berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger, die politisches Unrecht in der DDR erfahren haben, bei der Klärung der Schicksale und bei Fragen zur Rehabilitation, Entschädigung und Hilfsangeboten. Außerdem trägt sie zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur bei, ist in der politischen Bildung tätig und unterstützt die Arbeit von Aufarbeitungsinitativen und Verfolgtenverbänden.
Die Landesbeauftragte unterstützt und berät unter anderem
- zu Zugangsmöglichkeiten bei Archivrecherchen
- zur Klärung von eigenen Schicksalen sowie den Biografien und Schicksalen von Angehörigen
- zur Antragstellung, Einsichtnahme und Herausgabe von Stasi-Unterlagen
- zum Umgang mit persönlichen Stasi-Unterlagen.