Übersicht Auskunfts- und Beratungsangebote - staatliche Institutionen
Sachsen-Anhalt
Inhaltsverzeichnis
Zentrale Adoptionsstelle beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
In Fällen von vermuteten Zwangsadoptionen können sich betroffene Personen von der zentralen Adoptionsstelle im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt an die örtlich zuständigen Jugendämter vermitteln lassen. Betroffene erhalten dort Unterstützung bei der Recherche nach entsprechenden Akten, die unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen eingesehen werden können. Außerdem können sie sich bei den Jugendämtern über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren und werden bei Versuchen der Kontaktaufnahme zu ihren leiblichen Verwandten unterstützt.
Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Halle
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Das Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Magdeburg
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Der Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Der Beauftragte ist Ansprechpartner für Bewohnerinnen und Bewohner des Landes Sachsen-Anhalt, die unter der SED-Diktatur gelitten haben und/oder durch Mitwirkungen des Ministeriums für Staatssicherheit benachteiligt worden sind sowie für Menschen, die auf dem Gebiet des heutigen Landes Sachsen-Anhalt zwischen 1945 und 1989 politischen Repressionen ausgesetzt waren. Dabei ist seine wichtigste Aufgabe, die Betroffenen im Umgang mit der sie belastenden Vergangenheit zu beraten und ihnen Wege für ihre Rehabilitierung aufzuzeigen.
Der Aufarbeitungsbeauftragte berät und unterstützt unter anderem
- bei der individuellen Aufarbeitung von Verfolgung in der SBZ und SED-Diktatur
- zum Umgang mit erlittenem SED-Unrecht
- bei der Klärung des eigenen Schicksals oder der Schicksale von Angehörigen
- bei der Antragstellung, Einsichtnahme und Herausgabe von Akten des Staatssicherheitsdienstes.