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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.zauv.bund.de veröffentlichte Website des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Sie wurde am 20. Mai 2026 erstellt.

Ziel der Barrierefreiheit

Die Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle (ZAuV) beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) ist als öffentliche Stelle des Bundes gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, ihre Website gemäß den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtliche Grundlagen

Die Barrierefreiheit unserer Website basiert auf den folgenden rechtlichen Grundlagen:

Die Einschätzung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung, die zum Stand vom 20. Mai 2026 vorgenommen wurde.

Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern, um allen Nutzerinnen und Nutzern den gleichen Zugang zu Informationen zu ermöglichen.

Status der Barrierefreiheit

Die Website ZAuV wird regelmäßig auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen überprüft. Festgestellte Mängel wurden durch technische und redaktionelle Anpassungen im Zuge der umfassenden Erneuerung der Website behoben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz der Bemühungen um Barrierefreiheit gibt es auf unserer Website noch einige nicht barrierefreie Inhalte:

  • PDF-Dokumente: Einige der auf unserer Website bereitgestellten PDF-Dokumente entsprechen noch nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit (PDF/UA-konform). Wir arbeiten daran, alle von der ZAuV erstellten PDF-Dokumente in einer barrierefreien, maschinenlesbaren Version bereitzustellen. Externe Stellen, deren PDF-Dokumente wir auf der Website veröffentlichen, wurden aufgefordert, ebenfalls barrierefreie Versionen bereitzustellen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

  • Gebärdensprache: Auf unserer Website wird ein Video mit dieser Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache bereitgestellt.
  • Leichte Sprache: Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist auch in Leichter Sprache verfügbar. 

Die wesentlichen Inhalte dieser Website sowie Hinweise zur Navigation werden in Gebärdensprache und in Leichter Sprache dargestellt.

Feedback zur Barrierefreiheit

Falls Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website auffallen oder Sie Fragen zur Barrierefreiheit haben, können Sie sich bei uns melden:

Schlichtungsverfahren

Falls Sie mit den Antworten auf Ihre Rückmeldungen zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen einschalten. Die Schlichtungsstelle hilft dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich. Weitere Informationen und die Möglichkeit, einen Antrag auf Schlichtung zu stellen, finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Kontakt zur Schlichtungsstelle

 

Stand Mai 2026 

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