Übersicht Auskunfts- und Beratungsangebote - staatliche Institutionen
Thüringen
Inhaltsverzeichnis
- Zentrale Adoptionsstelle im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Erfurt
- Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Gera
- Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Suhl
- Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (THLA)
- Thüringer Staatskanzlei, Referat für Bürgeranliegen
Zentrale Adoptionsstelle im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
In Fällen von vermuteten Zwangsadoptionen können sich betroffene Personen von der zentralen Adoptionsstelle im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport an die örtlich zuständigen Jugendämter vermitteln lassen. Betroffene erhalten dort Unterstützung bei der Recherche nach entsprechenden Akten, die unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen eingesehen werden können. Außerdem können sie sich bei den Jugendämtern über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren und werden bei Versuchen der Kontaktaufnahme zu ihren leiblichen Verwandten unterstützt.
Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Erfurt
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Gera
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Stasi-Unterlagenarchiv im Bundesarchiv, Außenstelle Suhl
Am 17. Juni 2021 ist die organisatorische Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) auf das Bundesarchiv übergegangen. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz gilt weiter, die Akteneinsicht ist unverändert möglich. Die Stasi-Akten verbleiben in Berlin und in den östlichen Bundesländern.
Das Archiv bewahrt und erschließt die 1990 sichergestellten Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Auf der Grundlage des Ende 1991 in Kraft getretenen Stasi-Unterlagen-Gesetzes können Privatpersonen Einsicht in die Akten beantragen, die die Staatssicherheit über sie angelegt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige von vermissten oder verstorbenen Personen die Unterlagen einsehen. Die Aktenrecherche und -einsicht ist für Betroffene, Dritte und nahe Angehörige kostenlos. Antragsformulare sind an allen Standorten des Stasi-Unterlagen-Archivs erhältlich, werden auf telefonische Anfrage per Post verschickt und stehen unter www.stasi-unterlagen-archiv.de/akteneinsicht/privatpersonen als Download zur Verfügung. Eine Antragstellung online ist möglich. Die Bürgerberatung beantwortet Fragen und unterstützt bei der Antragstellung an allen Standorten.
Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (THLA)
Der Landesbeauftragte ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Institutionen, Behörden und sonstige Stellen bei Fragen zur SED-Diktatur, zum Staatssicherheitsdienst und zur Akteneinsicht. Er bietet Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und Geltendmachung von Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie bei der Aufklärung des Schicksals von Betroffenen und ihren Angehörigen an.
Der psychosoziale Fachdienst „Beratungsinitiative SED-Unrecht“ berät und informiert im Auftrag des Landesbeauftragten die Bürgerinnen und Bürger Thüringens wohnortnah über die Rehabilitierungsmöglichkeiten und die Beantragung von Leistungen. Die Mitarbeiter/innen unterstützen die Betroffenen durch Einzelgesprächsangebote (Co-Beratung) und angeleitete Selbsterfahrungskurse für Menschen mit den unterschiedlichsten Erfahrungen von SED- Unrecht bei der Verarbeitung und Integration der Verfolgungsgeschichte in die eigene Biografie.
Thüringer Staatskanzlei, Referat für Bürgeranliegen
Zu den Aktivitäten der Thüringer Landesregierung auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED- Diktatur gehört die Auseinandersetzung mit individuellen Verfolgungsschicksalen. Diese werden vom Referat 15 (Bürger-/innenanliegen, Landesdiskriminierungsstelle) der Thüringer Staatskanzlei bearbeitet. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Thüringer Landesbeauftragten und den Ministerien, insbesondere wenn es um die Unterstützung bei der Vermittlung von Beratungsangeboten, Fragen zur Rehabilitierung und der Geltendmachung von Folgeansprüchen sowie Opferentschädigungen geht. Unter anderem unterstützt das Referat 15 Menschen, wenn es um deren Suche nach Wahrheit und ihre Zweifel an konkreten Verfolgungsgeschehen geht.