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Die ideologisch geprägte Rolle der Familie in der DDR

Ehe und Familie sowie die Erziehung von Kindern waren in der DDR keine rein privaten Angelegenheiten. Als kleinste Zelle der Gesellschaft war in der Familie vielmehr darauf zu achten, dass die sozialistischen Vorstellungen und staatlichen Interessen auch im Alltag Berücksichtigung finden. Der Staat  stellte dementsprechend auch an den elterlichen Umgang mit Kindern konkrete Anforderungen.

Bereits in den Grundsätzen des Familiengesetzbuches der DDR (FGB) vom 20. Dezember 1965 wurde festgehalten, dass Kinder zu „gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseits gebildeten Menschen, zu aktiven Erbauern des Sozialismus“ (siehe § 3 Abs. 1 FGB), mithin zu staatstreuen Bürgern, zu erziehen seien. Die Aufgabe sollte „in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen“ wahrgenommen werden.

Welche Gründe für eine etwaige durch staatliche Eingriffe verursachte endgültige Trennung von Eltern und Kind ursächlich waren, bedarf infolgedessen stets einer genauen und sorgfältigen Einzelfallprüfung.

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