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Veröffentlicht am: Meldung

Bekanntmachung der Neufassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Am 14. September 2021 ist die Neufassung des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4129) bekanntgemacht worden.

Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)

Im Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht naher Angehöriger von Vermissten und Verstorbenen besteht die Regelung des § 15 Abs. 3 Satz 2 StUG unverändert weiter. Danach gelten als nahe Angehörige hinsichtlich der leiblichen Eltern auch adoptierte Kinder sowie die leiblichen Eltern adoptierter Kinder, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Staatssicherheitsdienst auf die Adoption oder auf das Schicksal der leiblichen Eltern Einfluss genommen hat.

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