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Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier stellen wir dar, welche Hürden bei der Nutzung der Webseite bestehen.

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung ist für die Internet-Seite:
www.zauv.bund.de.

Das ist die Internet-Seite von der Zentralen Auskunfts- und Vermittlungsstelle.
Wir arbeiten für den Staat.
Das heißt:
Wir müssen uns an bestimmte Regeln halten.

Die Regeln sagen:
Unsere Internet-Seite muss barriere-frei sein.
Das heißt:
Alle Menschen können die Internet-Seite lesen.

Aber manche Sachen sind nicht barriere-frei:

  • Einige PDF-Downloads sind noch nicht barriere-frei.
    Wir verbessern das so schnell wie möglich.

Diese Erklärung haben wir am 20. Mai 2026 geschrieben.
Seit diesem Tag ist diese Internet-Seite neu gemacht.

Sie finden Fehler?
Etwas ist nicht barriere-frei?
Dann schreiben Sie uns im Formular „Barriere melden“.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an
Oder Sie schicken uns einen Brief an:

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Referat Z 1, Auftraggeberschnittstelle Informationstechnik (AGS-IT)
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Schlichtungs-Verfahren

Sie haben uns eine Barriere gemeldet?
Und wir haben nicht geantwortet?
Oder Sie sind nicht zufrieden mit unserer Antwort?
Dann rufen Sie die Schlichtungs-Stelle an.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.
Die Hilfe kostet nichts.

Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805

Fax: 030 18 527-2901

E-Mail:

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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