Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier stellen wir dar, welche Hürden bei der Nutzung der Webseite bestehen.
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung ist für die Internet-Seite:
www.zauv.bund.de.
Das ist die Internet-Seite von der Zentralen Auskunfts- und Vermittlungsstelle.
Wir arbeiten für den Staat.
Das heißt:
Wir müssen uns an bestimmte Regeln halten.
Die Regeln sagen:
Unsere Internet-Seite muss barriere-frei sein.
Das heißt:
Alle Menschen können die Internet-Seite lesen.
Aber manche Sachen sind nicht barriere-frei:
- Einige PDF-Downloads sind noch nicht barriere-frei.
Wir verbessern das so schnell wie möglich.
Diese Erklärung haben wir am 20. Mai 2026 geschrieben.
Seit diesem Tag ist diese Internet-Seite neu gemacht.
Sie finden Fehler?
Etwas ist nicht barriere-frei?
Dann schreiben Sie uns im Formular „Barriere melden“.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an auftraggeberschnittstelle@badv.bund.de
Oder Sie schicken uns einen Brief an:
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Referat Z 1, Auftraggeberschnittstelle Informationstechnik (AGS-IT)
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben uns eine Barriere gemeldet?
Und wir haben nicht geantwortet?
Oder Sie sind nicht zufrieden mit unserer Antwort?
Dann rufen Sie die Schlichtungs-Stelle an.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.
Die Hilfe kostet nichts.
Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de